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Förderung
Für den Fenstertausch sind bis zu 20 % Zuschuss möglich. Ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt, prüfen wir vor dem Angebot.
Welche Wege es gibt
| Förderweg | Wofür | Wie viel |
|---|---|---|
| Zuschuss für Einzelmaßnahmen | Fenster und Haustüren im Bestand, wenn die Dämmwerte stimmen | bis zu 20 % der förderfähigen Kosten |
| Steuerliche Förderung | Alternative für selbst genutztes Wohneigentum, nachträglich über die Steuererklärung | anteilig über die Einkommensteuer, verteilt auf mehrere Jahre |
| Förderkredit | Größere Sanierungen mit mehreren Maßnahmen | zinsgünstiges Darlehen, Konditionen je nach Programm |
Stand 2025, ohne Gewähr. Zuschuss und steuerliche Förderung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Es gelten die Bedingungen am Tag des Antrags.
In dieser Reihenfolge
- Schritt 1
Aufmaß und Prüfung
Wir messen aus und prüfen, ob die geplanten Fenster die geforderten Dämmwerte erreichen.
- Schritt 2
Angebot mit Nachweisen
Sie erhalten den Festpreis und die technischen Daten in der Form, die der Fördergeber verlangt.
- Schritt 3
Antrag vor dem Einbau
Der Zuschuss muss in der Regel beantragt sein, bevor gebaut wird. Wir stimmen den Auftrag darauf ab.
- Schritt 4
Einbau und Abruf
Nach der Montage bekommen Sie Rechnung und Fachunternehmer-Erklärung. Damit rufen Sie den Zuschuss ab.
Das übernehmen wir
- ✓Prüfung der Dämmwerte vor dem Angebot
- ✓Technische Nachweise und Datenblätter
- ✓Abstimmung mit Ihrem Energieberater — oder wir empfehlen einen aus der Region
- ✓Rechnung in der Form, die der Fördergeber verlangt
„Beim Förderantrag wurde mitgedacht. Am Ende 18 % zurückbekommen.“
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0911 33 44 55 · Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr