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Förderung

Für den Fenstertausch sind bis zu 20 % Zuschuss möglich. Ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt, prüfen wir vor dem Angebot.

Welche Wege es gibt

FörderwegWofürWie viel
Zuschuss für EinzelmaßnahmenFenster und Haustüren im Bestand, wenn die Dämmwerte stimmenbis zu 20 % der förderfähigen Kosten
Steuerliche FörderungAlternative für selbst genutztes Wohneigentum, nachträglich über die Steuererklärunganteilig über die Einkommensteuer, verteilt auf mehrere Jahre
FörderkreditGrößere Sanierungen mit mehreren Maßnahmenzinsgünstiges Darlehen, Konditionen je nach Programm

Stand 2025, ohne Gewähr. Zuschuss und steuerliche Förderung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Es gelten die Bedingungen am Tag des Antrags.

In dieser Reihenfolge

  1. Schritt 1

    Aufmaß und Prüfung

    Wir messen aus und prüfen, ob die geplanten Fenster die geforderten Dämmwerte erreichen.

  2. Schritt 2

    Angebot mit Nachweisen

    Sie erhalten den Festpreis und die technischen Daten in der Form, die der Fördergeber verlangt.

  3. Schritt 3

    Antrag vor dem Einbau

    Der Zuschuss muss in der Regel beantragt sein, bevor gebaut wird. Wir stimmen den Auftrag darauf ab.

  4. Schritt 4

    Einbau und Abruf

    Nach der Montage bekommen Sie Rechnung und Fachunternehmer-Erklärung. Damit rufen Sie den Zuschuss ab.

Das übernehmen wir

  • ✓Prüfung der Dämmwerte vor dem Angebot
  • ✓Technische Nachweise und Datenblätter
  • ✓Abstimmung mit Ihrem Energieberater — oder wir empfehlen einen aus der Region
  • ✓Rechnung in der Form, die der Fördergeber verlangt
„Beim Förderantrag wurde mitgedacht. Am Ende 18 % zurückbekommen.“
Herr Brandl, Erlangen

Kostenloses Aufmaß anfragen

0911 33 44 55 · Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr

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