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Fensterförderung: Schritt für Schritt

Für neue Fenster gibt es Geld vom Staat — wenn die Reihenfolge stimmt. So gehen Sie vor.

Lesezeit 4 Minuten · aktualisiert im September 2026

Welche Wege es gibt

Für den Fenstertausch im Bestand gibt es zwei Hauptwege: einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen von derzeit bis zu 20 % und die steuerliche Förderung über die Einkommensteuer. Beides zusammen für dieselben Fenster geht nicht.

Der Zuschuss wird vor dem Einbau beantragt, die steuerliche Förderung nachträglich mit der Steuererklärung. Wer den Antrag verpasst hat, hat also oft noch den zweiten Weg.

Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrer Situation ab. Der Zuschuss wird nach dem Einbau ausgezahlt. Die steuerliche Förderung mindert Ihre Steuer über mehrere Jahre und setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen und genug Einkommensteuer zahlen.

Der Weg zum Zuschuss

  1. Schritt 1

    Dämmwert klären

    Gefördert werden nur Fenster, die einen vorgegebenen Dämmwert erreichen. Der Wert gehört ins Angebot.

  2. Schritt 2

    Energieberater einbinden

    In der Regel bestätigt ein zugelassener Energieberater die Maßnahme. Den Höchstsatz gibt es meist nur mit Sanierungsfahrplan.

  3. Schritt 3

    Antrag stellen

    Erst der Antrag, dann der Einbau. Wer vorher anfängt, verliert in der Regel die Förderung. Wie der Auftrag dafür formuliert sein muss, regelt das jeweilige Programm.

  4. Schritt 4

    Einbauen und abrufen

    Nach der Montage reichen Sie Rechnung und Nachweise ein. Danach wird ausgezahlt.

Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel

  • ✓Angebot mit dem Dämmwert (Uw) der neuen Fenster
  • ✓Bestätigung des Energieberaters
  • ✓Erklärung des Fachbetriebs über den fachgerechten Einbau
  • ✓Rechnung und Zahlungsnachweis per Überweisung — Barzahlung wird nicht anerkannt

Die drei häufigsten Fehler

Zu früh mit dem Einbau begonnen, Fenster mit zu schwachem Dämmwert bestellt, bar bezahlt: Das sind die Fehler, die wir am häufigsten sehen. Alle drei lassen sich vermeiden, wenn Förderung und Angebot von Anfang an zusammen geplant werden.

Wir prüfen die Dämmwerte vor dem Angebot, liefern die technischen Nachweise und stimmen uns mit Ihrem Energieberater ab. Die Lieferzeit von derzeit etwa sechs Wochen lässt in der Regel genug Raum, um den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Bitte beachten

Programme und Fördersätze ändern sich. Maßgeblich sind die Bedingungen am Tag Ihres Antrags — wir prüfen sie vor jedem Angebot neu. Alle Angaben ohne Gewähr.

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0911 33 44 55 · Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr

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